Die Prüfung des Gebäudes im Naturzustand, d.h. die Gebäudehülle befindet sich in dem Zustand, in dem Heizungs-, bzw. Lüftungsanlagen in Betrieb sind.
Die Messung erfolgt, sobald die sog. “luftdichte Ebene“, oder Gebäudehülle fertiggestellt ist. In der Gebäudehülle befinden sich Öffnungen (Lüftungsöffnungen, Fensteröffnungen etc.), welche zuvor geschlossen-, bzw. abgedichtet werden müssen.
Die Messung erfolgt im “Differenzdruckverfahren“ hierbei unterscheidet man zischen Über- und Unterdruckmessung. Sinnvollerweise beginnt man mit dem Verfahren B (wenn nämlich die luftdichte Ebene noch zugänglich ist), Rohrdurchlässe und ähnliches, müssen vorübergehend noch abgedichtet werden. Der Innenputz muss bereits vorhanden sein, da er bei Massivbauweise, die “luftdichte Ebene“ bildet.
Im Winter kann sparsamer und effizienter geheizt werden, da ein fachgerecht abgedichtetes Gebäude deutlich weniger Energieverluste hat.
Gerüche, Staub, Pollen und Abgase in der Luft, gelangen nicht in den Wohn-, oder Schlaf-Bereich. Auch könnten durch Feuchtschäden auftretende Schimmelpilze, ihre Sporen durch zirkulierende Luftströme verteilen und in die Raumluft einleiten.
Eine luftdichte Gebäudehülle gewährleistet auch einen sehr guten Schallschutz.
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